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Wie Buslinien entstehen

Buslinien fallen nicht vom Himmel – im Gegenteil: Um eine Buslinie zu betreiben, benötigt das Busunternehmen eine Konzession. Sie wird in Rheinland-Pfalz vom Landesbetrieb Mobilität vergeben. Eine wichtige Rolle spielen dabei seit einer Gesetzesnovellierung zum 1. Januar 2013 die Nahverkehrspläne, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet werden. Darin werden Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebots definiert. Bei der Konzessionierung gibt es unterschiedliche Verfahren und Fristen. Am Ende wird die Konzession – je nach Verfahren – demjenigen Unternehmen erteilt, das entweder in einem Genehmigungswettbewerb die beste Verkehrsbedienung angeboten oder einen Ausschreibungswettbewerb gewonnen hat.

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Im Fall der Buslinie 977 ist es noch etwas anders, da sie vor der Gesetzesänderung konzessioniert wurde. Ein Nahverkehrsplan war damals nicht Teil des Genehmigungsverfahrens. Die Genehmigung wurde erteilt, weil das Unternehmen sämtliche Voraussetzungen wie Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung nachgewiesen hat und der Fahrplan die gesetzlichen Regelungen erfüllt.

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