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Wer ist eigentlich für was zuständig ist?

Die Kreisverwaltung ahndet als untere Abfallbehörde Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Müll darf beispielsweise nicht illegal gelagert oder irgendwo unerlaubt abgelegt werden. Er muss sachgerecht entsorgt werden. Gleichzeitig ist die Kreisverwaltung für die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten zuständig, die unter anderem von Ratten übertragen werden. Ein Ordnungsamt kümmert sich um die Gefahrenabwehr, muss handeln, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist.

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Die Zuständigkeiten zwischen Ämtern auf Kreis- und kommunaler Ebene sind für Außenstehende manchmal schwierig zu trennen – und in den Behörden wohl auch selbst. Im konkreten Fall stand die Frage im Raum: Muss das Mayener Ordnungsamt den Müll aus den Garagen beseitigen, weil von ihm Gefahr ausgeht?

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