Zum Bezug von Betreuungsgeld müssen diese Bedingungen erfüllt sein:Das Kind wird privat betreut. Es befindet im 15. bis 36. Lebensmonat (ausgenommen das Elterngeld läuft vorzeitig aus). Es wurde nach dem 31. Juli 2012 geboren.Wohnsitz ist Deutschland. Man lebt mit dem Kind in einem Haushalt.
Das zu versteuernde Einkommen hat im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes 500 000 Euro bei Elternpaaren oder 250 000 Euro bei Alleinerziehenden nicht überstiegen. Das Betreuungsgeld beträgt 100 Euro, ab dem 1. August 2014 150 Euro. Wird das Geld zur privaten Altersvorsorge oder zur Bildung des Kindes eingesetzt, bekommt man im Monat 15 Euro mehr.