Extra
Welche Strafe droht dem Briefeschreiber?

Die Polizei ermittelt gegen Unbekannt. Denn eine Amoklaufandrohung, wie sie am Montag übrigens nicht nur am Koblenzer Berufsschulzentrum, sondern auch an einer Volksschule in Augsburg erfolgte, ist alles andere als ein Dumme-Jungen-oder-Mädchen-Streich:

Gegen den Briefeschreiber wird nun ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuches eingeleitet, erklärt Claudia Müller von der Polizei. Denn er hat nach dem Verständnis der Polizei den öffentlichen Frieden durch die Androhung einer Straftat gestört.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region