Grundsätzlich ist der Einzelhandel nur noch für Geimpfte und Genesene in Hessen geöffnet.
Ausgenommen von der 2G-Zugangsbeschränkung sind die Bereiche der Grundversorgung, wie die Landesregierung schreibt. Dazu gehören unter anderem der Lebensmittelhandel, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Direktvermarktung auf Wochen- und Spezialmärkten, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte und Apotheken.