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Welche Regeln gelten für das Einkaufen?

Grundsätzlich ist der Einzelhandel nur noch für Geimpfte und Genesene in Hessen geöffnet.

Ausgenommen von der 2G-Zugangsbeschränkung sind die Bereiche der Grundversorgung, wie die Landesregierung schreibt. Dazu gehören unter anderem der Lebensmittelhandel, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Direktvermarktung auf Wochen- und Spezialmärkten, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte und Apotheken.

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