Im Gegenzug muss die jeweilige Kommune das Ergebnis der Bündelausschreibung anerkennen, und sie verpflichtet sich, über die Vertragslaufzeit von drei Jahren den Strom des ausgewählten Lieferanten abzunehmen. Nachdem im vorberatenden Ausschuss vor einer Woche noch offengeblieben war, welche Qualität der künftig gelieferte Strom haben soll, entschied sich der Stadtrat nun einstimmig unter vier Wahlmöglichkeiten für die
...Weiterhin mit Ökostrom
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