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Weitere Tipps und Hinweise der Verbraucherschützer

Technikexperte Michael Gundall rät Verbrauchern, bei der Möglichkeit einen Glasfaseranschluss ins Haus legen zu lassen, auch wenn diese mit der derzeitigen Bandbreite über VDSL oder Kabel zufrieden sind. Denn: Nach zwei Jahren Mindestvertragslaufzeit beim Glasfaseranschluss kann auch wieder auf VDSL oder Kabel zurückgewechselt werden. Der Glasfaseranschluss ist für die Zukunft aber wenigstens im Haus verlegt, und man ist abgesichert für die Zukunft.

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Während in den Jahren 2018 bis 2020 nur wenige Anfragen bezüglich der Thematik bei der Verbraucherzentrale eintrafen, haben mit dem Ausbau im großen Stil seit Anfang vergangenen Jahres auch die Anfragen und Beschwerden zugenommen, berichtet Gundall, der Verbrauchern empfiehlt, sich die Angebote genau anzuschauen und sich zu informieren.

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