Extra
Wegen Corona steuerlich bereits fürs nächste Jahr vorsorgen

Jetzt ist es wichtig, trotz Corona den Kopf für die Steuererklärung 2019 frei zu machen, die dem Finanzamt bis zum 31. Juli vorliegen muss. Denn viele Arbeitnehmer erhalten im Pendlerland Rheinland-Pfalz Geld vom Staat zurück – und dies können sie in der Krise jetzt gut brauchen. Aber an was ist in der Corona-Krise schon für die nächste Steuererklärung zu bedenken? Millionen sind in Kurzarbeit – in Branchen, die dies nie kannten. Steuerberater Ralf Nick rät, auch von der Lohnersatzleistung „Kurzarbeitergeld“ etliche Euro für die Steuer auf die hohe Kante zu legen. Denn derzeit sei in diesem Punkt noch kein steuerlicher Corona-Bonus fix beschlossen. Lohnersatzleistungen werden zwar nicht versteuert, werden aber am Ende des Jahres zur Bemessung der Einkommensteuer herangezogen, lautet die bisherige Regel.

Es lohnt sich auch, im plötzlichen Homeoffice Belege für Ausgaben zu sammeln, die der Arbeitgeber nicht erstattet – etwa höhere Telefonkosten oder Büromaterial. Erstattet der Arbeitgeber die angefallenen Kosten für die berufliche Nutzung von Telekommunikation nicht, hat der Arbeitnehmer immer noch die Möglichkeit, diese in der Steuererklärung als Werbungskosten anzusetzen.

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