Schutzgemeinschaften sind wichtig für die Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Weinwirtschaft.
Im Zuge des neuen Weingesetzes und der Weinverordnung hat die Bedeutung der Schutzgemeinschaften weiter zugenommen, da auch die weitere Profilierung der Herkunft – das heißt der Ortsweine und Lagenweine – in ihr Aufgabenfeld fällt. Eine Schutzgemeinschaft ist proportional entsprechend der Erzeuger besetzt.