Illegale Müllentsorgung wird mit einem Bußgeld geahndet und zur Anzeige gebracht. Wer vorsätzlich
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oder fahrlässig Abfälle außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage ablädt oder behandelt (zum Beispiel verbrennt), handelt ordnungswidrig. Dies kann mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zudem kann das unerlaubte Sammeln, Befördern, Behandeln, Lagern, Ablagern, Ablassen, Beseitigen oder Bewirtschaften von umweltgefährdenden Abfällen, die
insbesondere eine Gefährdung der Gesundheit oder eine nachhaltige Verunreinigung der Luft ...