- für 0- bis 5-Jährige: 160 Euro
- für 6- bis 11-Jährige: 212 Euro
- für 12- bis 17-Jährige: 282 Euro. Der Staat zahlt,
- wenn Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und der andere Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder nur teilweise für den Unterhalt aufkommt.
