Seit dem 9. Mai gelten bundesweit Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der Covid-19-Erkrankung genesene Menschen. Gerechtfertigt werden diese Ausnahmen durch zunehmende wissenschaftliche Belege dafür, dass von Geimpften und Genesenen eine deutlich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht.
Lesezeit 1 Minute
Erstens gelten die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte und Genesene nicht länger. Bei privaten Zusammenkünften werden sie nicht länger mitgezählt, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen ganz.
Bei Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test vonnöten ist, werden Geimpfte und Genesene mit negativ getesteten Personen gleichgestellt.