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Was der Denkmalschutz sagt

Aufgrund von Fotodokumenten haben die Denkmalschützer der Oberen Denkmalschutzbehörde die Dümpelfelder Brücke geprüft mit dem Ergebnis, dass es sich „wegen des besonderen bauhistorischen Zeugniswertes um ein Kulturdenkmal handelt“. Die Kriterien seien erfüllt: Das Bauwerk von 1910 sei eine dreibogige, natursteinverblendete Betonkonstruktion in ungestörtem bauzeitlichem Erhaltungszustand, ein wichtiges verkehrsgeschichtliches Zeugnis mit regionaler Bedeutung sowie prägendes historisches Element der

historischen Kulturlandschaft des Ahrtals. Die Brücke gelte als „erkanntes (nicht „anerkanntes“. Anm. d. Red.) geschütztes Kulturdenkmal“, und die denkmalrechtlichen Vorschriften seien „vollumfänglich“ zu beachten.

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