Die Kosten für das Heiligsprechungsverfahren muss der Antragssteller (Actor) bezahlen.
Aktualisiert am 11. Juni 2018 15:49 Uhr
Schätzungen zufolge liegen die Kosten bei mindestens 50.000 Euro; der Betrag ergibt sich aus Gebühren bei der Kongregation, Honoraren für beispielsweise medizinische Gutachten, dem Honorar des Postulators, der Erstellung von Dokumentationen, den Druckkosten, wissenschaftlichen Arbeiten oder Übersetzungsarbeiten.