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Was darf ich rechtlich im Wald eigentlich?

Es ist richtig, dem Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz kann man entnehmen, dass jeder den Wald zum Zwecke der Erholung betreten kann. Aber: „Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden“, heißt es da – und ganz wichtig: „Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt.“ Sich querfeldein einen „Trail“ durch den Wald zu suchen, das ist schlicht illegal, ob auf dem Motorrad oder auf dem Fahrrad. Wer sich daran nicht hält, der hat eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Aktualisiert am 18. September 2021 11:22 Uhr
Saftige Geldbußen von mehreren Tausend Euro können die Quittung sein. Auch noch relevant: „Wege, die ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen (Wirtschaftswege), sind nicht öffentliche Straßen.“ Strafgelder könnten aber vermieden werden: Die Förster wiesen am Donnerstagnachmittag an der Skihütte darauf hin, dass es in der Region durchaus auch „legale“ Parcours für das beliebte Hobby gebe.

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