Früher bedeutete „lebenslang“ genau dies: Haft bis zum Tod. Das Bundesverfassungsgericht entschied aber, dass jeder Verurteilte eine Chance auf Entlassung haben sollte. „Heute kann der Rest einer lebenslangen Haftstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden“, sagt Rubbert. Stellt aber das Gericht die „besondere Schwere der Schuld“ fest, ist dies ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter Raphaël Mall sagt, meist bedeute dies 20 bis 25 Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa