Das aktuelle Tampon-Motiv von Die Partei zeigt: Geschmacklich grenzwertige Wahlplakate müssen nicht immer auch gleich strafrechtlich relevant sein. Das haben in der Vergangenheit vor allen Dingen Plakate und Werbespots von rechtsextremen Parteien, wie der NPD, Der Dritte Weg oder Die Rechte in Rheinland-Pfalz gezeigt, die allesamt zum Prüffall wurden, aber letztlich genehmigt wurden.
„Bei der Gestaltung der Wahlkampfplakate bewegen sich manche Parteien in einer „Grauzone“ und im „Grenzbereich““, sagt Staatsanwalt Thorsten Kahl von der Staatsanwaltschaft Koblenz.
Bestehen bei den Ordnungsämtern vor Ort Zweifel, ob ein Wahlplakat möglicherweise strafbar ist, werden diese Fälle über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als oberste Ordnungsbehörde des Landes den zuständigen Staatsanwaltschaften vorgelegt.