Der Umzug zieht durch die Ortsstraßen und quert einen Bahnübergang. Der anschließende Ausklang findet im Gemeindehaus in Densborn statt.
Aufgrund der Nähe zur Bahnlinie verleitet dies möglicherweise viele Karnevalbegeisterte dazu, Abkürzungen über die Gleise zu nehmen, um an den Feierlichkeiten teilzunehmen.
Die Bundespolizei Trier warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor lebensgefährlichen, unbefugten Gleisüberschreitungen während der Karnevalstage. Sie sind streng verboten und bergen tödliche Gefahren durch herannahende Züge. Das Betreten von Bahnanlagen und Gleisen darf nur an dafür vorgesehenen Stellen erfolgen - dies unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht.
Unerlaubtes Überqueren der Gleise kann eine Straftat darstellen, in jedem Fall handelt es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann.
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Stefan Döhn
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VORSICHT auch an den närrischen Tagen - Bundespolizei Trier warnt vor Gefahren an Bahnanlagen

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