Urteil Gericht verbietet erneut Schulschließung - Von großen Plänen bleibt nicht viel übrig
Von großen Plänen bleibt nicht viel übrig: Nur eine Zwergreform bei Zwergschulen

Kaum Änderungen bei den kleinen Schulen: Die Zwergschule Klotten (Foto) ist zwar geschossen worden. Von den weiteren 41 überprüften Grundschulen bleiben hingegen 39 geöffnet. 

dpa

Koblenz. Die Schulbehörde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz die nächste krachende Niederlage im Streit um kleine Grundschulen kassiert. Von Montag an werden Schüler der Michaelsschule Kirchen weiter am Standort Herkersdorf (Kreis Altenkirchen) unterrichtet. Die Schulaufsicht hatte den Standort schließen wollen. Das Gericht kippte nach dem Fall Lieg (Kreis Cochem-Zell) zum zweiten Mal eine Schließungsverfügung der Trierer Superbehörde.

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Und nicht nur das: Die Richter bescheinigen der Schulaufsicht handwerkliche Fehler bei der Entscheidung. Drei Umstände sind aus ihrer Sicht nicht berücksichtigt worden: Der „unzumutbare“ Schulweg der Kinder aus Katzenbach (35 Minuten per Bus), die „positive demografische Entwicklung im Schulbezirk“ sowie die Reglungen im Schulgesetz zu Sprengelschulen.

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