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Neustadt
Vom Verwaltungsgericht bestätigt: Mann darf nicht ins Gericht

Wer in Behörden beleidigt und "nachhaltig den Dienstablauf" stört - muss draußen bleiben, sagt das Gesetz.

Svenja Wolf (Grafik)

Neustadt - "Gerichtsverbot" für einen Bürger: Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat ein Hausverbot für einen Mann bestätigt, der in einem Amtsgericht getobt und den Direktor beschimpft hatte.

Neustadt – „Gerichtsverbot“ für einen Bürger: Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat ein Hausverbot für einen Mann bestätigt, der in einem Amtsgericht getobt und den Direktor beschimpft hatte.

Auch für das Verwaltungsgericht Neustadt steht fest: Behörden müssen auch mit „schwierigen Besuchern“ zurechtkommen. Allerdings ist ihnen nicht alles zuzumuten: Bei Beleidigungen und „nachhaltigen Störungen des Dienstablaufs“ können Ausnahmen gemacht werden (Az.: 4 L 543/11). Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung eines Amtsgerichtsdirektor, einem Bürger ein Hausverbot zu erteilen.

Die Vorgeschichte hängt mit einem Familienrechtsstreit zusammen: Zwei Männer tauchten im Gericht auf, um einen Antrag zu stellen – und wurden an den Rechtsanwalt verwiesen. Sie beschwerten sich, wollten den Amtsgerichtsdirektor sprechen. Noch ehe der überhaupt etwas sagen konnte, wurde er schon lautstark als „Straftäter“ und „Rechtsbeuger“ beschimpft, wie der Amtsgerichtsdirektor später in einer Strafanzeige erklärte. Auskünfte zu seiner Person wollte der Mann nicht machen, er sei für eine Menschenrechtsorganisation tätig.

Der Leiter des Amtsgerichts erklärte, dass er den Mann vergebens zur Ruhe und Besonnenheit aufgefordert hatte. Der mann drehte nur noch weiter auf: „dumm, Dummschwätzer, Irrer, geisteskrank, Rechtsbeuger, ..." Nicht einmal die Wachtmeister des Gerichts konnten ihn beeindrucken und dazu bringen, das Gebäude zu verlassen. Erst als mit der POlizei gedroht wurde, ging der Mann.

Vor diesem Hintergrund hielt das Verwaltungsgericht das Hausverbot für angemessen. In öffentlichen Gebäuden dürfe ein Hausverbot aber nur als letztes Mittel ausgesprochen werden.

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