Extra"Vom Gerechtigkeitsgefühl her muss die öffentliche Hand die Kosten tragen."20.11.2018, 17:58 UhrLaut der Vorsitzenden Richterin Dagmar Wünsch müssen die Fundbehörden aber unverzüglich informiert werden.Aktualisiert am 20. November 2018 18:01 Uhr Laut der Vorsitzenden Richterin Dagmar Wünsch müssen die Fundbehörden aber unverzüglich informiert werden. Artikel teilen Artikel teilen