Extra
Verkehrsberuhigte Bereiche

Bei verkehrsberuhigten Bereichen handelt es sich um Verkehrsflächen, die grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern, auch den Fahrzeugen, zur Verfügung stehen (Mischverkehr). Der Verkehr ist auch nicht auf den Anliegerverkehr beschränkt. Für die Nutzung der verkehrsberuhigten Bereiche gelten besondere Regeln:

Aktualisiert am 04. Juni 2021 14:52 Uhr
Insbesondere dürfen Fußgänger die Verkehrsfläche in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt (z. B. Fahren mit Dreirädern oder Rollern, „Fangen“), nicht aber z.B. Fußball oder Tennis. Dafür muss jeglicher Fahrzeugverkehr (auch der Fahrradverkehr) Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) einhalten.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere regionale Nachrichten