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Verbraucherzentrale: Baubeschreibung ist oft schwer verständlich
Welche Leistungen erbringt der Anbieter genau? Bauherren sollten dies in der Beschreibung nachvollziehen können. Foto: Adobe Stock
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Rheinland-Pfalz. Seit dem 1. Januar 2018 sind Bauunternehmen gesetzlich verpflichtet, Bauherren eine ausführliche Baubeschreibung auszuhändigen. Außerdem gibt es gesetzliche Regelungen zu einem neuen Verbraucherbauvertrag. Im Rahmen ihrer Bauberatungen hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter anderem geprüft, ob die Anbieter die neuen Regelungen auch umsetzen. Die Ergebnisse fallen durchwachsen aus.

In den Jahren 2017 und 2018 hat die Verbraucherzentrale insgesamt 152 Baubeschreibungen und 168 Bauverträge ausgewertet. „Das Ergebnis zeigt: Obwohl es inzwischen verbesserte gesetzliche Vorgaben gibt, ist die Qualität der Unterlagen nach wie vor häufig ungenügend“, so das Fazit von Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

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