Verbraucherschutzzentrale und Jurist: Rock am Ring Besucher können einen Teil zurückfordern
Einige Festivalbesucher erwarten jetzt eine Wiedergutmachung. Haben sie eine Chance? Veranstalter Marek Lieberberg hält sich mit konkreten Aussagen zurück: „Im Moment sehe ich das nicht. Wir haben alles Menschenmögliche getan, um einen reibungslosen Ablauf von Rock am Ring zu gewährleisten.“ Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht den Sachverhalt anders.
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Mit der Absage des dritten Festivaltages ist ein Drittel des Programms nicht gespielt, weshalb Festivalbesucher ein Drittel des Eintrittspreises zurückfordern können. Diese Aussage trifft Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale RLP: „Der Veranstalter hat einen Teil der Leistung nicht erbracht, als das Programm wegen höherer Gewalt abgebrochen werden musste.