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Urteil keine Gefahr für Bundestagsmandat

Sechs Monate Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Strafe: Das Urteil gegen Sebastian Münzenmaier ist noch nicht rechtskräftig. Wird es das, hat es keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Bundestagsmandat des Politikers, der als Spitzenkandidat der AfD Rheinland-Pfalz in den Wahlkampf gegangen war. Nur wer wegen eines Verbrechens verurteilt wird, verliert für fünf Jahre die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden.

Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung hingegen ist ein Vergehen.

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