Wenn in Rheinland-Pfalz ein landwirtschaftlicher Betrieb vom Ausbruch einer Tierseuche in seinem Bestand betroffen ist, dann kann er von der bei der Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach sitzenden Tierseuchenkasse entschädigt werden.
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Es wird dann der aktuelle Tierwert ermittelt und entsprechend ersetzt, erklärt der Vorsitzende der Tierseuchenkasse, Uwe Bißbort, der selbst einen Schweinebetrieb in Pirmasens hat. Getrennt geführt werden die Tierseuchenkassen für Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen und Bienen.