Teilnahmeberechtigt an „Blende“ sind alle Fotoamateure. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Veranstalter sowie deren nahe Angehörige.
Aktualisiert am 31. August 2023 12:25 Uhr
Unter Amateurfotografen verstehen wir all jene, deren Einnahmen aus der Fotografie nicht steuerpflichtig sind. Blende-Teilnehmer werden auch dann zu den Amateurfotografen gezählt, wenn sie gelegentlich ihre Fotografien zum Verkauf anbieten oder beispielsweise über eine eigene Foto-Homepage verfügen.