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Streng reglementierte Ausnahmen vom Besucherstopp

Schon seit der ersten Welle gilt am Herz-Jesu-Krankenhaus durchgehend ein Besucherstopp. Der führte zeitweise zum äußerst ungewohnten Bild eines komplett freien Besucherparkplatzes. Mittlerweile wurden von der Klinikleitung aber Ausnahmen definiert.

Sie gelten zum Beispiel für die Begleitung von lebensbedrohlich Erkrankten oder von Sterbenden, insbesondere auf der Palliativstation. Auch bei Kindern oder bei Geburten werden Ausnahmen gemacht. Aber auch für die Ausnahme-Besucher gilt: Sie müssen die volle Schutzausrüstung tragen.

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