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Straßenschäden und ungewolltes Halteverbot - Das sagt der LBM

„Die Bürgermeister, die von der offiziellen Umleitung betroffen sind, sollen sich an die Straßenmeisterei in Bogel wenden und sagen, wo sie Schäden durch den Umleitungsverkehr sehen“, sagt Kai Mifka, stellvertretender Leiter des LBM Diez. Für Schäden, die dadurch entstanden sind, komme das Land für die Reparaturen auf – auch an den Gehsteigen. Einen Anhaltspunkt, wie die Straßen vor der Umleitung aussahen, liefere die regelmäßig Zustandserfassung der Landesstraßen, bei der auch Bilder gemacht werden.

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Zudem habe die Straßenmeisterei durch ihre Streckenkontrollen einen Überblick über den Zustand der Straßen. Schlaglöcher, die dringend noch vor dem Winter geflickt werden müssten, könne die Meisterei selbst zumachen. Ansonsten könnten Sanierungsmaßnahmen über das Kleinflächenprogramm abgedeckt werden, für das ein jährliches Budget bereitstehe.

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