Zu klein, zu groß, zu schlaff? Steuer (er)kennt) keine Schönheit
Pralle Brüste: Das wünschen sich viele Frauen. Mit der Eigenfettbehandlung lässt sich jedoch pro Eingriff höchstens eine halbe Körbchengröße mehr erzielen. Foto: Felix HörhagerFoto: DPA
Wenn die Kinder leiden, dann leiden die Eltern gleich mit – egal, ob das nun Liebeskummer, schlechte Noten oder zu große Brüste sind. Und sie schaffen Abhilfe: mit guten Gesprächen, einem Gipsverband – oder einer Schönheitsoperation. Das ist normal, doch steuerlich absetzbar ist das nicht, erklärte das Finanzgericht in einem aktuellen Urteil.
Lesezeit: 1 Minute
Neustadt/Weinstraße - Die Kosten für medizinisch nicht nötige Schönheitsoperationen sind einem Gerichtsurteil zufolge steuerlich nicht absetzbar. Nur bei Problemen mit Krankheitscharakter könnten die Kosten berücksichtigt werden, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Damit wies es die Klage eines Ehepaares zurück.
Die Kläger hatten eine 4600 Euro teure ...
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