Wenn die Kinder leiden, dann leiden die Eltern gleich mit – egal, ob das nun Liebeskummer, schlechte Noten oder zu große Brüste sind. Und sie schaffen Abhilfe: mit guten Gesprächen, einem Gipsverband – oder einer Schönheitsoperation. Das ist normal, doch steuerlich absetzbar ist das nicht, erklärte das Finanzgericht in einem aktuellen Urteil.