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Zu klein, zu groß, zu schlaff? Steuer (er)kennt) keine Schönheit
Praller Busen
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DPA

Wenn die Kinder leiden, dann leiden die Eltern gleich mit - egal, ob das nun Liebeskummer, schlechte Noten oder zu große Brüste sind. Und sie schaffen Abhilfe: mit guten Gesprächen, einem Gipsverband - oder einer Schönheitsoperation. Das ist normal, doch steuerlich absetzbar ist das nicht, erklärte das Finanzgericht in einem aktuellen Urteil.

Lesezeit 1 Minute
Neustadt/Weinstraße – Die Kosten für medizinisch nicht nötige Schönheitsoperationen sind einem Gerichtsurteil zufolge steuerlich nicht absetzbar. Nur bei Problemen mit Krankheitscharakter könnten die Kosten berücksichtigt werden, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

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