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Zu klein, zu groß, zu schlaff? Steuer (er)kennt) keine Schönheit

Praller Busen
Pralle Brüste: Das wünschen sich viele Frauen. Mit der Eigenfettbehandlung lässt sich jedoch pro Eingriff höchstens eine halbe Körbchengröße mehr erzielen. Foto: Felix Hörhager Foto: DPA

Wenn die Kinder leiden, dann leiden die Eltern gleich mit – egal, ob das nun Liebeskummer, schlechte Noten oder zu große Brüste sind. Und sie schaffen Abhilfe: mit guten Gesprächen, einem Gipsverband – oder einer Schönheitsoperation. Das ist normal, doch steuerlich absetzbar ist das nicht, erklärte das Finanzgericht in einem aktuellen Urteil.

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Neustadt/Weinstraße - Die Kosten für medizinisch nicht nötige Schönheitsoperationen sind einem Gerichtsurteil zufolge steuerlich nicht absetzbar. Nur bei Problemen mit Krankheitscharakter könnten die Kosten berücksichtigt werden, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Damit wies es die Klage eines Ehepaares zurück. Die Kläger hatten eine 4600 Euro teure ...