Wer hat Anspruch auf Anerkennung?

Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben nur Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Der Ausweisinhaber muss außerdem seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten.

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Schwerbehindertenausweise können aus verschiedenen gesundheitlichen Gründen basieren, im Ausweis sind verschiedene Merkzeichen aufgeführt, die beispielsweise auf eine erheblich beeinträchtigte Bewegungsfähigkeit, auf außergewöhnliche Gehbehinderungen, Blindheit und Ähnliches hinweisen. red