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Wer darf wo zu welchen Konditionen parken? Die Verwaltung beantwortet Fragen
Für Kurzzeitparker: Marktplatz, Alleenring - Ostallee, Westallee, Südallee und Nordallee. Für Langzeitparker: Parkplätze am Rhein unterhalb der Rheinkrone, am KD-Anleger und am Martinschloss
Wie hoch werden die Gebühren fürs Parken sein? Gibt es Änderungen?
Es gibt keine Änderungen. Die Gebühren für die Kurzparker bleiben unverändert: 1 Euro/Stunde. Langzeitparkplätze: 2 Euro/Tag. Es ist ...