Welche Regeln gelten für das Einkaufen?

Grundsätzlich ist der Einzelhandel nur noch für Geimpfte und Genesene in Hessen geöffnet.

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Ausgenommen von der 2G-Zugangsbeschränkung sind die Bereiche der Grundversorgung, wie die Landesregierung schreibt. Dazu gehören unter anderem der Lebensmittelhandel, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Direktvermarktung auf Wochen- und Spezialmärkten, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte und Apotheken.

Notwendig ist nach Angaben der Landesregierung zusätzlich überall das Vorliegen und Umsetzen eines Abstands- und Hygienekonzepts. In innen liegenden Publikumsbereichen sei so etwa eine medizinische Maske zu tragen.