„Weder der Landkreis noch die Gemeinden mit ihren zuständigen Katastropenschutz-Einheiten können alle sich ergebenden, denkbaren Risiken abdecken, es geht um die Aufrechterhaltung der Grundversorgung im Extremfall.“
"Weder der Landkreis noch die Gemeinden mit ihren zuständigen Katastropenschutz-Einheiten können alle sich ergebenden, denkbaren Foto: Jürgen Vetter
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