„Weder der Landkreis noch die Gemeinden mit ihren zuständigen Katastropenschutz-Einheiten können alle sich ergebenden, denkbaren Risiken abdecken, es geht um die Aufrechterhaltung der Grundversorgung im Extremfall.“
„Weder der Landkreis noch die Gemeinden mit ihren zuständigen Katastropenschutz-Einheiten können alle sich ergebenden, denkbaren Risiken abdecken, es geht um die Aufrechterhaltung der Grundversorgung im Extremfall.“