Verweildauer in Einrichtungen

3 Monate lang durften Flüchtlinge in der Vergangenheit in Erstaufnahme-Einrichtungen untergebracht werden. 2015, im Jahr der Flüchtlingskrise, wurde die maximale Dauer auf sechs Monate erhöht. Für Asylbegehrende aus sicheren Herkunftsstaaten gibt es hingegen seither keine Frist mehr.

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