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Umweltministerium: Für die Verfahrensdauer gibt es keine festgelegten Fristen

Beschwerdeführer Ralf Müller kritisiert im NZ-Gespräch mit Blick auf die nun schon neun Jahre zurückliegende Aufhebung des Planvorbehalts, dass die VG Birkenfeld seines Wissens nach die einzige Kommune in Rheinland-Pfalz ist, die immer noch keinen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) für den Teilbereich Windenergie habe. Sonja Bräuer, Sprecherin des Energieministeriums in Mainz, sagt dazu auf NZ-Anfrage. „Nach Rücksprache mit der Abteilung Landesplanung im Innenministerium kann ich mitteilen, dass dies nicht korrekt ist.

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Es gibt weitere Träger der Flächennutzungsplanung ohne wirksamen FNP Windenergie.“ Sie weist darauf hin, dass Bauleitpläne nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in eigener kommunaler Verantwortung aufzustellen sind. „Für die Verfahrensdauer gibt es keine vorgegebenen Fristen“, sagt Bräuer unter Berufung auf Aussagen, die sie nach der NZ-Anfrage vom Landesfinanzministeriums erhalten habe.

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