Teures Komma: Triererin zahlt 505 Euro für Kinderhose - Fall vor dem Amtsgericht
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Trier - Ein Internetgeschäft mit Tücken: Vor dem Trierer Amtsgericht haben sich die Geschäftspartner einer Internet-Auktion gestritten. Der Streitwert: 990 Euro. Es ging um eine gebrauchte Kinderhose, die eigentlich für 9,90 Euro den Besitzer wechseln sollte.
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Für 9,50 Euro hatte die Klägerin eine gebrauchte Kinderhose über eine Internetplattform gekauft – und wollte dann 10 Euro an die Beklagte überweisen.
Sie füllte daraufhin handschriftlich einen Überweisungsträger für ihre Bank aus. Dabei geriet das Komma unter die Betragszeile – bei der automatischen Einlesung des Überweisungsauftrages wurde das Zeichen nicht erfasst.