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Trier
Teures Komma: Triererin zahlt 505 Euro für Kinderhose – Fall vor dem Amtsgericht
Für 9,50 Euro hatte die Klägerin eine gebrauchte Kinderhose über eine Internetplattform gekauft - und wollte dann 10 Euro an die Beklagte überweisen.
Sie füllte daraufhin handschriftlich einen Überweisungsträger für ihre Bank aus. Dabei geriet das Komma unter die Betragszeile - bei der automatischen Einlesung des Überweisungsauftrages wurde das Zeichen nicht ...