"Sofern die Untere Naturschutzbehörde abschließend zustimmt, können die Arbeiten umgesetzt, die Schutzplanke installiert und die Tempobegrenzung aufgehoben werden."
"Sofern die Untere Naturschutzbehörde abschließend zustimmt, können die Arbeiten umgesetzt, die Schutzplanke installiert und die Tempobegrenzung aufgehoben werden."