Post nicht zugestellt - Briefträger muss Jahre ins Gefängnis
Einem Briefträger wird wegen Verletzung des Postgeheimnisses der Prozess gemacht. Laut Anklage soll der Mann in 61 Fällen insgesamt 1268 Sendungen nicht zugestellt haben.
dpa
Potsdam - Ein Briefträger muss ins Gefängnis, weil er fast 1300 Postsendungen behalten und geöffnet hat. Das Amtsgericht Potsdam verurteilte den 45 Jahre alten Postboten aus Brandenburg am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten.
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Die Richter sprachen den Angeklagten der Verletzung des Postgeheimnisses sowie des Betruges und des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Sie folgten dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte unter anderem Pakete mit elektronischen Geräten behalten.