Private Kameras dürfen den öffentlichen Raum nicht filmen.Foto: Pixelio
Dürfen Mitschnitte privater Kameras zur Verbrechensaufklärung verwendet werden? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Festnahme des mutmaßlichen Vergewaltigers einer 60-jährigen Frau. Er war im Eingangsbereich des Kiosks im Altmünstercenter gefilmt worden. Die Polizei hatte daraufhin ein Phantombild und Fotos einer Überwachungskamera veröffentlicht.
Lesezeit: 2 Minuten
Mainz - Dürfen Mitschnitte privater Kameras zur Verbrechensaufklärung verwendet werden? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Festnahme des mutmaßlichen Vergewaltigers einer 60-jährigen Frau. Er war im Eingangsbereich des Kiosks im Altmünstercenter gefilmt worden. Die Polizei hatte daraufhin ein Phantombild und Fotos einer Überwachungskamera veröffentlicht.
"Die Beschlagnahme von Beweismitteln gehört ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.