Plus
Mainz

Polizei: Kameras als Augenzeugen

Private Kameras dürfen den öffentlichen Raum nicht filmen.
Private Kameras dürfen den öffentlichen Raum nicht filmen. Foto: Pixelio

Dürfen Mitschnitte privater Kameras zur Verbrechensaufklärung verwendet werden? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Festnahme des mutmaßlichen Vergewaltigers einer 60-jährigen Frau. Er war im Eingangsbereich des Kiosks im Altmünstercenter gefilmt worden. Die Polizei hatte daraufhin ein Phantombild und Fotos einer Überwachungskamera veröffentlicht.

Lesezeit: 2 Minuten
Mainz - Dürfen Mitschnitte privater Kameras zur Verbrechensaufklärung verwendet werden? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Festnahme des mutmaßlichen Vergewaltigers einer 60-jährigen Frau. Er war im Eingangsbereich des Kiosks im Altmünstercenter gefilmt worden. Die Polizei hatte daraufhin ein Phantombild und Fotos einer Überwachungskamera veröffentlicht. "Die Beschlagnahme von Beweismitteln gehört ...