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Koblenz

OLG: Kein „Sozialbonus“ für Raser

Ein Raser hat keinen Anspruch auf ein verringertes Bußgeld, nur weil er knapp bei Kasse ist. Er kann auch dann mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden, wenn er damit finanziell überfordert ist, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Zahlungsschwierigkeiten allein seien kein Grund, eine der Ordnungswidrigkeit angemessene Geldbuße herabzusetzen.

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Koblenz - Ein Raser hat keinen Anspruch auf ein verringertes Bußgeld, nur weil er knapp bei Kasse ist. Er kann auch dann mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden, wenn er damit finanziell überfordert ist, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Zahlungsschwierigkeiten allein seien ...