Bad Kreuznach
Medizinrechtsanwältin erklärt: Was Patienten tun können, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten

Wenn sich Patienten wegen eines Behandlungsfehlers an die Bad Kreuznacher Medizinrechtsanwältin Ira Runkel wenden, dann geht der Fall meist zunächst nicht vor Gericht, sondern zur Landesärztekammer.

Lesezeit 1 Minute
Runkel empfiehlt vielen Mandanten das dortige Schlichtungsverfahren, weil es für Patienten kostenlos ist. Zunächst wird ein unabhängiges Gutachten erstellt, das beurteilen soll, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt. Es ist laut Runkel ein „zähes, langwieriges Verfahren“, das bis zu einem Jahr dauern kann und das für die Psyche vieler Patienten sehr belastend sei.

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