Lustig und gut erkennbar: So haben Ampelmännchen eine Chance

Rheinland-Pfalz besitzt nicht nur eine Ampelkoalition, sondern auch eine Menge Ampelmännchen. Doch kann jede Kommune an ihren Ampeln herumwerkeln? Nein, die Behörden haben ein Auge darauf. Denn die Straßenverkehrsordnung sagt klar: „Im Lichtzeichen für Fußgänger muss das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen.“ Heißt: Ampelmännchen dürfen zwar lustig sein, aber in erster Linie müssen sie für alle erkennbar sein und die Sicherheit gewährleisten.

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Und Figuren sind da abstrakten Symbolen vorzuziehen. Auch wenn die Straßenverkehrsordnung also keine Ampelmännchen kennt – aus Sicht von Verkehrsexperten spricht nichts dagegen, heißt es etwa beim ADAC. Wichtig sei, dass ein „schreitendes grünes“ und ein „stehendes rotes“ Signal zu erkennen ist.