Kommentar: Transparenz ist oberstes Gebot
Nicht umsonst fordern Landeswahlleiter, Landesinnenministerium und Gemeinde- und Städtebund seit vielen Jahren eine Änderung des Bundeswahlgesetzes von Bundeswahlleiter und -innenminister. Ansätze gibt es verschiedene – Ziel ist in jedem Fall eine höhere Transparenz.
Transparenz politischer Prozesse und insbesondere von Wahlen als Fundament ist in der Demokratie eines der höchsten Güter. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, setzt man das System und die handelnden Personen ohne Not Kritik und Zweifeln aus. Dies ist gerade in Zeiten un- und gar antidemokratischer Umtriebe innerhalb des eigenen Systems fahrlässig.
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