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Koblenz

Knöllchen-Prozess wegen Schilderwald in Koblenzer Löhrstraße

Skurriler Prozess um ein 15-Euro-Knöllchen: Ein Koblenzer (70) parkte am 22. April an der Koblenzer Löhrstraße im eingeschränkten Halteverbot. Doch er zahlte nur die Hälfte des Bußgeldes. Begründung: Der Schilderwald in der Oberen Löhrstraße sei derart undurchsichtig, dass die Stadt an seinem Falschparken eine Teilschuld habe.

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