München

Im Streit mit Kommunen: Sender verweist auf Gebührenbefreiung für Friedhofsbagger

Rundfunkgebühr für Datschen-Besitzer
Kein Sonderrecht für Datschen über 24 Quadratmeter: Die Besitzer müssen Rundfunkgebühren zahlen. (Bild: Sören Stache/dpa) Foto: DPA

Wenn das mal nicht für Befriedung im Streit um Rundfunkgebühren sorgt: Für Friedhofsbagger fällt keine Gebühr an, stellt der Bayerische Rundfunk klar. Zugleich deutet er an, dass viele Kommunen bisher geschummelt haben.

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München (dpa) – Wenn das mal nicht für Befriedung im Streit um Rundfunkgebühren sorgt: Für Friedhofsbagger fällt keine Gebühr an, stellt der Bayerische Rundfunk klar. Zugleich deutet er an, dass viele Kommunen bisher geschummelt haben.

Viele deutsche Städte und Gemeinden klagen, dass sich die neue Rundfunkgebühr als Kostentreiber für viele Kommunen erweist. Der BR sieht dies jedoch anders. Viele Gemeinden übersehen aus Sicht des Senders, dass für viele Autoradios gar kein Beitrag anfällt. Sie wüssten auch nicht, dass sie jeweils ein Fahrzeug auf Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten anrechnen können. „Es kursieren noch immer falsche Beispiele“, beklagt Andreas Müller, stellvertretender Leiter der Abteilung Beitragsservice des Bayerischen Rundfunks in einer Mitteilung. „Wie alle zulassungsfreien Fahrzeuge sind auch Friedhofsbagger nicht kostenpflichtig.“

Im Übrigen vermutet der BR, dass viele Kommunen bisher bei der Anmeldung von Radios schwindelten. Der Sender spricht vornehmer davon, dass in den zurückliegenden Jahren „sehr oft vergessen wurde, Autoradios und Internet-PCs anzumelden“. So verfügte eine Stadt in Franken mit über 50.000 Einwohnern ihren Meldungen zufolge über keinen einzigen gebührenpflichtigen Internet-PC.