Im Detail

Auf Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern aufhalten (Beispiel: Bei 800 Quadratmetern entspricht dies maximal 80 Personen). Für Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt ist. (Beispiel: Bei 1600 Quadratmetern Fläche entspricht dies 80 Personen für die ersten 800 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die zweiten 800 Quadratmeter).

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Für kleine Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe gilt die Personenbegrenzung von maximal 1 Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht, wenn sich ausschließlich ein Haushalt mit einer weiteren Person in einem Raum aufhält.