Extra
Im Detail

Auf Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern aufhalten (Beispiel: Bei 800 Quadratmetern entspricht dies maximal 80 Personen). Für Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt ist. (Beispiel: Bei 1600 Quadratmetern Fläche entspricht dies 80 Personen für die ersten 800 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die zweiten 800 Quadratmeter).

Für kleine Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe gilt die Personenbegrenzung von maximal 1 Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht, wenn sich ausschließlich ein Haushalt mit einer weiteren Person in einem Raum aufhält.

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