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Hintergrund: In der VG Wissen sind keine Sirenen mehr im Einsatz

Im Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz ist nach Informationen der Kreisverwaltung keine Verpflichtung zum Aufbau von Sirenen enthalten. Dies war bei Erlass dieses Gesetzes im Jahr 1981 nicht erforderlich, weil es damals ein flächendeckendes Sirenen-Warnnetz des Bundes gab, das auch für die Warnung der Bevölkerung in Friedenszeiten genutzt werden durfte.

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Nach dem Ende des Kalten Krieges beurteilte die Bundesregierung die Sicherheitslage Anfang der 1990er-Jahre als so stabil, dass sie sich entschloss, umfangreiche Ressourcen und Fähigkeiten im Zivilschutzbereich abzubauen. Für die Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und Katastrophen sind entsprechend der föderalen grundgesetzlichen Regelungen die Behörden auf Landesebene (insbesondere Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden) zuständig, ...

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