Im Ruhehain Birkenfeld können laut der entsprechenden städtischen Friedhofsatzung Menschen aus dem hiesigen Kreis sowie aus den direkt benachbarten Kreisen ihre letzte Ruhe unter Bäumen finden. Gleiches gilt für Menschen, die einen Bezug zu Birkenfeld haben, ihre letzten Lebensjahre aber – beispielsweise aus beruflichen Gründen – in weiter entfernten Regionen verbracht haben. Für die Überlassung einer Grabstelle wird ein Preis von 540 Euro erhoben.
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Das Ausheben und Schließen einer Grabstelle kostet 170 Euro. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Es besteht aber die Möglichkeit der Verlängerung des Nutzungsrechts, wobei die jährlichen Kosten dafür bei 70 Euro liegen. Die Abwicklung dieser Zahlungen läuft über die Stadt. Diese entrichtet pro verkaufter Grabstelle eine festgelegte Vergütung an die ...
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