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Koblenz/Pirmasens

Gericht verbietet Bordell gegenüber von Kirche und Nonnenwohnheim

Die Stadt Pirmasens hat einer Bordellbesitzerin zu Recht untersagt, ihren Betrieb schräg gegenüber einer Kirche und einem Nonnenwohnheim in einem gekauften Reihenhaus zu führen. Ein bordellartiger Betrieb störe das Wohnen in der Umgebung, hieß es in einem am Mittwoch verbreiteten Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz...

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Koblenz/Pirmasens - Die Stadt Pirmasens hat einer Bordellbesitzerin zu Recht untersagt, ihren Betrieb schräg gegenüber einer Kirche und einem Nonnenwohnheim in einem gekauften Reihenhaus zu führen. Ein bordellartiger Betrieb störe das Wohnen in der Umgebung, hieß es in einem am Mittwoch verbreiteten Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz (AZ: 8 A 10559/10.OVG). ...